Die Privathaftpflicht für Kinder
für Ihre Familie und lassen Sie sich die günstigsten Tarife anzeigen. Sie haben die Möglichkeit, den Tarif sofort
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Einen Moment nicht aufgepasst...
Schadensersatzforderungen, Schmerzensgeld, Ersatzleistungen für Verdienstausfall oder sogar lebenslange Zahlungen können Sie finanziell erheblich belasten.
Sie sind für alle Schäden, die Ihr Kind verursacht, haftbar.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, besonders wenn Kinder zur Familie gehören.
Eine direkte Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht!
Sie sind in der
Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern kostenfrei mitversichert.
- Wann sind Kinder in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert?
- Problem Aufsichtspflicht
Kapitelübersicht
Wann sind Kinder in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert?
- Kinder (eingeschl. auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind bis zum 18. Lebensjahr in der Familienhaftpflicht mitversichert. Danach brauchen Sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
- Ihr Kind ist auch nach dem 18. Lebensjahr über Ihre Haftpflicht mitversichert, solange es unverheiratet ist und es sich noch in einer ununterbrochenen Schul- oder einer anschliessenden Berufsaussbildung bzw. Studium befindet.
- Kinder des nichtehelichen Lebenspartners sind meistens nur dann mitversichert, wenn der Lebenspartner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft im Vertrag mit eingeschlossen ist.
Problem Aufsichtspflicht
Kinder unter sieben Jahren sind für die von ihnen verursachten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich und dafür nicht haftbar zu machen. Bei Verkehrsangelgenheiten haften Kinder sogar erst ab dem 10. Lebensjahr.
Der Geschädigte kann demnach seinen Schaden nicht geltend machen. Es sei denn, er kann den Nachweis erbringen, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
In diesem Fall zahlt die Privathaftpflicht der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht den verursachten Schaden.
Kinder zwischen sieben und 18 Jahren haften nur, wenn sie die nötige geistige Einsichtsfähigkeit haben. Ab dem 18. Lebensjahr sind sie für alle durch sie verursachten Schäden selbst verantwortlich.